Der Deutsche Bundestag möge die Rahmenbedingungen schaffen, damit Patient: innen, die an Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall) erkrankt sind, einen bedarfsgerechten Zugang zur medizinischen Behandlung erhalten. Dazu muss die Alopecia areata als Autoimmunerkrankung anerkannt und die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.