Info Krankenkassen
Kostenübernahme bei Perücken – eine Information der GKV von Vanessa Bauer
Kostenübernahme für Perücken bei kreisrundem Haarausfall
Die Diagnose Kreisrunder Haarausfall (Alopecia areata) kann beide Geschlechter treffen, jedoch haben nur Frauen unabhängig von der Ursache Anspruch auf eine (anteilige) Kostenerstattung für eine Perücke. Da Männer ohne Haare gesellschaftlich anerkannt sind, müssen sie die Kosten für einen Haarersatz in der Regel selbst tragen. Ausnahmen bilden großflächige Narben o.ä. auf der Kopfhaut. Kinder und Jugendliche hingegen haben praktisch immer einen Anspruch auf Kostenübernahme für Haarersatz.
Wie es funktioniert
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist immer ein rotes Rezept für Hilfsmittel von einem Arzt. Dies kann ein Facharzt sein, aber auch der Hausarzt darf solche Rezepte verschreiben. Neben der Verordnung der Perücke muss darauf eine Diagnose enthalten sein.
Der richtige Fachmann
Mit dem Rezept wendet man sich an einen Zweithaar-Spezialisten. Dieser kümmert sich in der Regel auch um die bürokratische Abwicklung bei der Krankenkasse einschließlich Kostenvoranschlag. Für die Patienten entfällt so der Umweg zur Krankenkasse. Das Zweithaarstudio muss aus Gründen der Qualitätssicherung von der Krankenkasse eine Zulassung erhalten und mit dieser einen Vertrag abgeschlossen haben. Eine Liste dieser Zweithaar-Spezialisten ist bei der Krankenkasse oder dem Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten erhältlich.
Unterschiedlich hohe Kostenübernahme
Der Anteil der übernommenen Kosten variiert je nach Krankenkasse zwischen ca. 165 und 600 EUR pro Jahr. Eine Kostenübernahme für teurere Echthaar-Perücken gibt es nur auf Verordnung eines Hautarztes, wenn eine Kunsthaarallergie nachgewiesen wurde. In dem Fall werden alle zwei Jahre anteilig etwa 350 bis 900 EUR von der Krankenkasse erstattet. Wer Mitglied einer Ersatzkasse ist, hat sogar doppelt so häufig Anspruch auf das Hilfsmittel, also alle sechs Monate für eine Kunsthaarperücke und bei Kunsthaarallergie alle 12 Monate auf eine Echthaarperücke. Selbstverständlich besteht auch ohne Allergie die Möglichkeit, sich eine Echthaarperücke anfertigen zu lassen. Übernommen wird dann der gleiche Kostenanteil wie für Kunsthaarperücken. Für die Differenz muss der Patient selbst aufkommen. Eine Zuzahlung pro Rezept von 5 bis EUR fällt immer an.
Auf dem Info-Portal www.kvzentrale.com erfahren Sie noch mehr zu Themen rund um die Krankenkasse.